Outdoor-Proben in Parks – Antrag auf Sondernutzung
Wer mit seinem Chor Outdoor-Proben in einem der zahlreichen Hamburger Parks machen möchte, muss hierfür beim Fachamt Management des öffentlichen Raumes einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung stellen.
Neben dem Antrag muss das Hygienekonzept des Chores sowie ein Lageplan des Probenortes eingereicht und folgende Punkte angegeben werden: Wird es Aufbauten geben? Mikro, Verstärker etc.? Wie ist die Toilettenfrage geklärt?
Der Antrag ist rechtzeitig 10 Werktage vor Ausführung einzureichen.
Alle Infos zur Sondernutzung:
https://www.hamburg.de/hamburg-nord/stadtgruen/4577814/sondernutzung-von-gruenanlagen/