Überbrückungshilfe III -beantragen bis 31.8.2021
Ab sofort können Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 verzeichnen können, die Überbrückungshilfe III beantragen. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
- Selbstständige
- Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.