Corona-Hilfen für Kultureinrichtungen und Kreative – Novemberhilfen
Kunst und Kultur befinden sich seit Anfang November wieder in einem weitgehenden Lockdown. Um zumindest die finanziellen Folgen abzumildern, hat der Bund mit der Novemberhilfe ein umfangreiches Hilfspaket beschlossen. Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, (Solo-)Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Sie können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November beantragen. Solo-Selbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Die Anträge sollen nach Angaben des Bundes zeitnah über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Detaillierte Informationen gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.