Neustart Amateurmusik
5 Millionen Euro für Wiederbelebung der Amateurmusik
Im Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK startet im Jahr 2022 die zweite Förderrunde. Von 10,88 Millionen Euro Gesamtvolumen stehen dafür aktuell 5 Millionen Euro an Wiedereinstiegshilfe bereit. Gefördert werden Projekte, die der durch die Corona-Pandemie massiv eingeschränkten Amateurmusik den musikalischen Neustart erleichtern.
Im Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK können sich Musikensembles ab sofort wieder mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend wirken. Im Bereich der Amateurmusik sollen soziale und musikalische Beziehungen reaktiviert und das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden. Ziel der Projektförderung ist nicht weniger als die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs, die durch die
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie allesamt massiv gelitten haben. Dazu Benjamin Strasser MdB, Präsident des Bundesmusikverbands Chor & Orchester: „Die Amateurmusik hat durch die Corona-Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen. 2022 wird ein entscheidendes Jahr: Die NEUSTART-Hilfen werden dringend gebraucht, um den vielen Chören und Orchestern eine Perspektive während und für die Zeit nach der Pandemie zu geben. Wo allen Amateurmusikensembles Mitglieder wegbrechen, geben Förderprogramme wie NEUSTART
AMATEURMUSIK neue Hoffnung. Wir brauchen den Ausblick auf ein Wiedererklingen der Amateurmusik jetzt mehr denn je – als Kraftquelle in Zeiten spaltender Debatten und als wegweisende Möglichkeit uns sozial wieder anzunähern.“
Für die zweite Antragsrunde im Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK stehen rund 5 Millionen Euro aus dem Fördertopf von NEUSTART KULTUR, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, zur Verfügung. Der Zeitraum der geplanten Projekte soll zwischen dem 15. März 2022 und dem 31. Dezember 2022 liegen.
Bewerben können sich alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen.
Anträge können fortan laufend über das digitale Antragsformular und voraussichtlich bis zum 31.07.2022 gestellt werden.
In der erfolgreichen ersten Förderrunde im Jahr 2021 konnten insgesamt 321 Projekte gefördert werden.
Alle Informationen und Hilfestellungen zur Antragstellung bei NEUSTART AMATEURMUSIK finden Sie unter: bundesmusikverband.de/antragstellung.
Hilfestellungen zur Projektförderung erhalten Sie zusätzlich telefonisch über die Antragshotline: +49 30 609 807 81-35 (Telefonzeiten: Mo-Fr jeweils 10-13 Uhr, Mi 13-16 Uhr sowie Mo u. Do 18-20 Uhr).