Corona

Sonderkündigungsrecht oder Beitragsminderung im Verein aufgrund von Corona?

Da der Mitgliedsbeitrag grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins ist, sondern dazu dient, dessen Ziele zu erfüllen und das Chorleben zu erhalten, sind Sonderkündigungen oder Betragsminderungen ansich nicht möglich. Mit dem Mitgliedsbeitrag Chor werden vor allem die laufenden Kosten des Chores gedeckt. Oft ist der Beitrag auch sehr knapp kalkuliert und dient ja für ganzjährig anfallende Kosten wie etwa Verbandsabgaben und der Zweck einer Vereinsmitgliedschaft liegt nun mal in der längerfristigen Verpflichtung. Daher dürfte es nicht gerechtfertigt sein, für einen temporären Zeitraum, in dem die Leistungen entfallen, außerordentlich zu kündigen oder den Mitgliedsbeitrag zu mindern.

Allerdings ist bisher unklar, ob Corona als höhere Gewalt anzusehen ist. Daher ist hier abzuwarten und zu beobachten, wie die Rechtsprechung entscheidet. Grundsätzlich wird der Fall „Höhere Gewalt – ja /nein“ jedoch immer eine Einzelfallfrage sein, bei dem viele Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Tanja Schneider