Corona

GEMA

Auch die GEMA verfolgt sehr genau die Entwicklung rund um die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19). Die Empfehlungen der zuständigen Behörden und Verordnungen in einzelnen Regionen führen dazu, dass geplante Veranstaltungen verschoben oder abgesagt werden müssen. Für Künstler und Chöre, die stattdessen einen Livestream planen, gilt ohne Präjudiz folgendes:

Für Veranstalter mit bestehenden Pauschal- oder Lizenzverträgen

Chöre und Künstler müssen ihre Konzerte aufgrund der aktuellen Lage um den Corona-Virus absagen. Wenn an Stelle der ursprünglich geplanten Veranstaltung eine Live-Übertragung derselben stattfinden soll, dann ist dieser Live-Stream als Ersatz der vertraglich geregelten Veranstaltung vom bestehenden Pauschal bzw. Lizenzvertrag gedeckt. Eine separate Lizenzierung des Livestreams ist nicht notwendig. Bestehende Lizenzverträge müssen Sie nicht kündigen, sondern können weiterlaufen.

Für Nutzung der Social Media Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitch, Twitter

Livestreaming über diese Social Media Plattformen ist in den Lizenzverträgen mit den jeweiligen Plattformen inkludiert, insoweit ist eine Einzellizenzierung von Livestreams, die auf diesen Plattformen erfolgen, nicht notwendig.

Für andere Nutzungen von Live-Streams (ohne bestehenden Pauschal- oder Lizenzvertrag, auf der eigenen Website o.ä.)

Sind keine der vorgenannten Sachverhalte für den geplanten Live-Stream zutreffend, möchten wir aufden Tarif VR-OD 10 für Onlinenutzungen und den Lizenzshop der GEMA aufmerksam machen: Lizenzshop.

Über diesen Lizenzshop muss eine Lizenzierung vorgenommen werden. Sollte diese – auf geringfügige Nutzungen bereits entsprechend abgestimmte  – Vergütung aufgrund und für die Dauer der Corona-Pandemie (zunächst bis Ende April) eine unangemessene Härte für den Chor oder Künstler darstellen oder der Tarif aufgrund höherer Abrufzahlen nicht zustimmend sein, können der GEMA die tatsächlichen Abrufzahlen mitgeteilt werden. Diese wird dann eine angemessene Lösung in diesen Fällen finden.

Kontakt: online@gema.de

Quelle: www.gema.de

Tanja Schneider