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Chorproben und – Konzerte nur noch unter Zwei-​G-Plus zulässig

Proben und Konzerte von Laien-Orchestern und -Chören sind nur nach dem Zwei-G-Plus-Zugangsmodell zulässig, sie dürfen also nur für Personen angeboten werden, die nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder die durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen, dass sie höchstens 15 Jahre alt sind und außerdem nachweisen, dass sie getestet sind. Ausnahmen gelten für Mitarbeiter und für Personen, die durch ein ärztliches Attest im Sinne von § 10j der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nachweisen, dass sie sich nicht impfen lassen können. Auch sie müssten nachweisen, dass sie getestet sind.

Dabei gelten die folgenden Regelungen:

  • Anwesende Personen müssen in geschlossenen Räumen und geschlossenen Fahrzeugen eine medizinische Maske tragen, die während des Musizierens oder während körperlicher Betätigungen abgenommen werden darf, soweit dies zwingend erforderlich ist; auch beim Essen oder Trinken darf sie abgenommen werden.
  • Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben: kein Einlass für Personen mit Corona typischen Symptomen, Sicherstellung des Abstandsgebots in Warteschlangen außerhalb der Einrichtung, drinnen Bereitstellung von Wasch- oder Desinfektionsmöglichkeiten, regelmäßige Reinigung, ausreichende Lüftung
  • Erstellung eines Schutzkonzepts, in dem die personellen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben und zur Vermeidung des Infektionsrisikos dargelegt werden.
  • Erfassung und u.a. vierwöchige Aufbewahrung von Kontaktdaten der anwesenden Personen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht nachgewiesen geimpft oder genesen sind, müssen über einen negativen Coronavirus-Testnachweis verfügen und – wenn sie nicht durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie sich nicht impfen lassen können – eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Ausnahme gilt nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht für Besucherinnen und Besucher. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf abgelegt werden, wenn dies zur Berufsausübung zwingend erforderlich ist.

Aktuelle Empfehlung des Chorverbandes Hamburg zu Proben und Konzerten: https://chorverband-hamburg.de/service/corona-pandemie/