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Chorproben ab 11.06. auch in Innenräumen erlaubt

Chorproben dürfen ab dem 11. Juni 2021 sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen stattfinden. Für diese sowie für Blasinstrumente-Ensembles gilt ein Sonderabstand von 2,5 Meter zwischen den Musizierenden. Sofern Proben in Innenräumen stattfinden, gilt eine Testpflicht als Auflage, dies hat der Hamburger Senat auf der Landespressekonferenz am 08. Juni 2021 bekannt gegeben:

https://www.hamburg.de/coronavirus/15151288/2021-06-08-oeffnungsschritte/

Wie die Regularien für Proben in Innenräumen lauten, werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald uns diese bekannt sind.