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Neue Corona-Rechtsverordnung – keine Präsenzproben für Amateurchöre

Ab dem kommenden Montag gelten wieder verschärfte Corona-Regeln, die auch die Hamburger Amateurchöre betreffen.

Wie die Pressestelle der

Wie die Pressestelle der Behörde für Kultur und Medien gegenüber dem Chorportal Hamburg bestätigte, sagt die neue Verordnung, dass Freizeitchöre ab 2.11. bis zum 30.11. nicht proben und auftreten dürfen. Berufschöre dürfen unter den in den letzten Monaten eingeübten Regeln proben.

gegenüber dem Chorportal Hamburg bestätigte, sagt die neue Verordnung, dass Freizeitchöre ab 2.11. bis zum 30.11. nicht proben und auftreten dürfen. Berufschöre dürfen unter den in den letzten Monaten eingeübten Regeln proben.

Die ganze Verordnung und weitere Infos finden gibt es hier: www.hamburg.de/corona