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Chorproben unter Auflagen wieder erlaubt

Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind Chorproben – natürlich unter Auflagen – wieder gestattet.

Der Chorverband Hamburg hat auf seiner Homepage eine Empfehlung für ein Schutzkonzept online gestellt, das auf die aktuelle Rechtsverordnung hin angepasst wurde. Der Verband hatte dieses Schutzkonzept bereits vor den neuen Regelungen mit der Gesundheitsbehörde abgeglichen.

Der Chorverband Hamburg empfiehlt, jeweils den Chornamen zu vermerken, auf die jeweiligen Verhältnisse anzupassen und es sicherheitshalber der corona-intendanz@bgv.hamburg.de vorzulegen.

Download Schutzkonzept

Vollständige Rechtsverordnung